Mietvertrag Sunride
Dieser Mietvertrag wird zwischen Sunride, eingetragen als JOÃO JOSÉ VICENTE UNIPESSOAL, LDA, und dem Unterzeichner dieses Vertrags (im Folgenden „KUNDE“ genannt), dessen Daten im Mietvertrag aufgeführt sind, geschlossen. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags erklärt sich der KUNDE mit den hierin enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Klausel 1 – Der hierin genannte KUNDE muss mindestens 18 Jahre alt sein und einen in Portugal gültigen Führerschein besitzen.
Klausel 2 – A) Der Kunde erklärt ausdrücklich, das Fahrzeug in gutem und verkehrstauglichem Zustand sowie mit vollem Tank erhalten zu haben. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug, die Ausrüstung und die Dokumente in genau demselben Zustand zurückzugeben, in dem sie sich zu Beginn der Mietzeit befanden, und zwar zum im Vertrag festgelegten Datum und Ort.
B) Wünscht der Kunde eine Verlängerung der Mietdauer, so muss er dies direkt mit JOÃO JOSÉ VICENTE UNIPESSOAL, LDA tun und dabei eine Benachrichtigungsfrist von mindestens 24 Stunden ab dem ursprünglich im Vertrag festgelegten Rückgabetermin einhalten.
C) Falls der KUNDE das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Tag und Zeitpunkt zurückgibt, ist der KUNDE zur Zahlung der zusätzlichen Stunden gemäß den geltenden Tarifen verpflichtet.
D) Der Kunde muss das Fahrzeug vollgetankt zurückgeben. Bei einem niedrigeren Kraftstoffstand wird dem Kunden der fehlende Kraftstoff zuzüglich eines gegebenenfalls anfallenden Betankungszuschlags in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich den für das Fahrzeug vorgeschriebenen Kraftstoff zu verwenden und haftet für alle Kosten, die durch falsches Betanken entstehen, insbesondere für das Nachfüllen des Tanks, dessen Demontage und Reinigung, die Motorwartung sowie alle weiteren Schäden am Fahrzeug.
E) Die Rückgabe des Fahrzeugs gilt erst dann als wirksam, wenn sie von einem Mitarbeiter von JOÃO JOSÉ VICENTE UNIPESSOAL, LDA. bestätigt wurde.
F) Die Manipulation des Kilometerzählers ist ausdrücklich verboten. Der Kunde ist zur Zahlung verpflichtet, zuzüglich eines Aufschlags von 500 km/Tag, sowie etwaiger strafrechtlicher Konsequenzen wegen betrügerischer Nutzung.
Klausel 3 – Das Fahrzeug darf nur vom KUNDEN oder von anderen von JOÃO JOSÉ VICENTE UNIPESSOAL, LDA, autorisierten Personen gefahren werden. Der Mietvertrag gilt ausschließlich auf portugiesischem Gebiet und darf nicht in anderen Ländern verwendet werden:
– Für den Transport von Waren oder die Beteiligung an illegalen Aktivitäten;
– Für die Beförderung von Gütern oder Passagieren gegen Entgelt einer stillschweigenden oder offensichtlichen Zahlung oder Entschädigung;
– Ein Fahrzeug oder einen Anhänger schieben oder abschleppen;
– Für die Teilnahme an Rennen oder Wettbewerben jeglicher Art, ob offiziell oder inoffiziell;
– Durch jeden, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto fährt.
Klausel 4 – A) Die Zahlung richtet sich nach den aktuell geltenden Sätzen und ist zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung fällig.
B) Die Zahlung beinhaltet eine Kaution, die am Ende der Mietzeit zurückerstattet wird, wenn das Fahrzeug in dem Zustand zurückgegeben wird, in dem es zu Beginn der Mietzeit übernommen wurde.
C) Die Mietgebühr beinhaltet eine Versicherung gegen Haftpflichtansprüche Dritter.
D) Die Mietgebühr beinhaltet keinen Kraftstoff, keine Verkehrsverstöße, keine Fahrzeugwäsche und kein Abschleppen (sofern nicht von JOÃO JOSÉ VICENTE UNIPESSOAL, LDA genehmigt).
Klausel 5 – A) Der Kunde haftet für alle Schäden am gemieteten Fahrzeug und der Ausrüstung. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Nichtgebrauch abzuschließen und alle erforderlichen Dokumente mitzuführen.
B) – Der KUNDE ist zur Zahlung von gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, Bußgeldern oder sonstigen Strafen, gleich welcher Art, für jeden Verstoß gegen das Gesetz während der Mietzeit verpflichtet, auch wenn die Höhe dieser Ausgaben oder Kosten erst nach der Rückgabe des Fahrzeugs berechnet wird.
C) – Der KUNDE haftet auch für alle Reparaturen und Verluste, die JOÃO JOSÉ VICENTE UNIPESSOAL, LDA oder Dritten infolge von Verkehrsunfällen oder Diebstahl des Fahrzeugs entstehen und nicht durch den gewählten Versicherungsplan abgedeckt sind.
D) Der KUNDE haftet für alle Kosten, einschließlich der Anwaltskosten, die JOÃO JOSÉ VICENTE UNIPESSOAL, LDA im Zusammenhang mit der Einziehung der Zahlung vom KUNDEN entstehen.
Klausel 6 – Im Falle eines mechanischen Defekts, Unfalls, Einbruchs, Diebstahls, Brandes oder eines anderen Ereignisses ist der KUNDE verpflichtet:
– JOÃO JOSÉ VICENTE UNIPESSOAL, LDA unverzüglich benachrichtigen;
– die Identität und Adresse aller beteiligten Personen und Fahrzeuge sowie aller Augenzeugen erfassen;
– keine Haftung oder Verantwortung für das Ereignis übernehmen;
– das Fahrzeug nicht ohne vorherige Vorkehrungen zurückzulassen;
– JOÃO JOSÉ VICENTE UNIPESSOAL, LDA, ist innerhalb kürzester Zeit ein Bericht vorzulegen, der die Umstände des Unfalls detailliert beschreibt;
– Benachrichtigen Sie die Polizei, wenn die Haftung für den Unfall geklärt werden muss und/oder wenn es zu Todesfällen und/oder Personenschäden gekommen ist.
Klausel 7 – JOÃO JOSÉ VICENTE UNIPESSOAL, LDA haftet nicht für Waren oder Gegenstände, die während oder nach der Mietzeit im Fahrzeug zurückgelassen werden, und haftet nicht für Sachschäden oder Personenschäden des Kunden oder Dritter.
Klausel 8 – Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags ist JOÃO JOSÉ VICENTE UNIPESSOAL, LDA berechtigt, unverzüglich rechtliche oder strafrechtliche Schritte gegen den KUNDEN einzuleiten, um das Mietfahrzeug und die Ausrüstung zurückzuerhalten und eine Entschädigung für etwaige entstandene Verluste zu erhalten, ungeachtet der Verpflichtung des KUNDEN, die in diesem Vertrag festgelegten Beträge zu zahlen.
Klausel 9 – Änderungen dieses Vertrags sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Klausel 10 – Alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden vom Gericht des Bezirks Olhão entschieden.
Klausel 11 – Für alles, was in diesem Abkommen nicht geregelt ist, gilt das jeweils geltende portugiesische Recht.
Klausel 12 – Im Streitfall kann der Kunde auf eine alternative Streitbeilegungsstelle zurückgreifen: Centro de Informação, Mediação e Arbitragem de Conflitos do Algarve.
Adresse: Ninho de Empresas, Edif. ANJE, Estrada da Penha, 3º Andar, Sala 26, 8005-131 Faro. Telefon: 289 823 135 / E-Mail: apoio@consumidoronline.pt
Klausel 13 – Die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten und andere während der Vertragserfüllung erhobene Daten werden in einer automatisierten Datei oder einer manuellen Datei mit personenbezogenen Daten unter der Verantwortung von JOÃO JOSÉ VICENTE, UNIPESSOAL, LDA gespeichert.
Klausel 14 – Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der Mietverwaltung sowie zur vollständigen Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen der JOÃO JOSÉ VICENTE, UNIPESSOAL, LDA verarbeitet.
Klausel 15 – Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags ermächtigt der KUNDE JOÃO JOSÉ VICENTE, UNIPESSOAL, LDA ausdrücklich, seine personenbezogenen Daten an Stellen weiterzugeben, deren Weitergabe gesetzlich vorgeschrieben ist, wie z. B. Finanzbehörden, Versicherungsgesellschaften, die Nationale Kommission für den Schutz personenbezogener Daten und andere.
Klausel 16 – Personenbezogene Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, unbedingt erforderlich ist.
Klausel 17 – JOÃO JOSÉ VICENTE, UNIPESSOAL, LDA erklärt ausdrücklich, dass alle vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten korrekt sind und bei Bedarf aktualisiert werden.
Klausel 18 – Der Kunde kann sein Recht auf Auskunft, Berichtigung und/oder Löschung seiner personenbezogenen Daten und/oder sein Widerspruchsrecht schriftlich mittels eines an [Adresse einfügen] gerichteten Schreibens ausüben und kann gegenüber JOÃO JOSÉ VICENTE, UNIPESSOAL, LDA die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verlangen und sein Recht auf Datenübertragbarkeit ausüben.
